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Freitag, 22. Februar 2013

Die ANDERE Finanzierung


Ordinations Finanzierung



Das VERSICHERUNGSDARLEHEN


Gerade bei der Finanzierung der Ordination oder auch des eigenen Hauses ist Sicherheit gefragt.
Wir haben dezeit ein historisches Zinsentief, sowohl bei den Kreditzinsen als auch -leider- bei den Sparbuchzinsen.
Aber bleibt das so? Vor allem bei den KREDITZINSEN?
Fixzinsangebote sind dezeit ernsthaft zu überlegen.
Einige wenige Versicherungen bieten -wie Banken-sogenannte Versicherungsdarlehen mit einem FIXZINSSATZ auf 3, 5 und 10 Jahre an. Die Zinsätze liegen derzeit bei 2,3 -3, 87%.

Aber mit einigen wirklichen BESONDERHEITEN die Sie kennen sollten.

  • Beim Versicherungsfixzinsdarlehen geht die Versicherung eine Zinsbindung bis zu 10 Jahre ein. Sie können aber das Darlehen jederzeit-unter Einhaltung einer 6 monatigen Frist- ohne Nachteil-kündigen....das ist einzigartig.
  • Die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre, wobei die Rückführung sehr flexiebel gestaltet werden kann. Sowohl die Rate, als auch die Laufzeit können angepasst werden.
  • Müssen Sie eine Versicherung haben oder abschließen?......NEIN !
  • Welche Spesen entstehen? Eine einmalige Bearbeitungsgebühr die zwischen 1,5 und 2% liegt (je nach Kredithöhe) und sonst keine Nebenspesen. Bei einer Verbücherung des Darlehens fallen -wie bei jedem anderen Kredit-die mit der Grundbuchseintragung verbundenen Kosten an. Es gibt aber gegenüber eines Bankkredites keine laufenden " Kleinkosten" wie Kontoführung, Jahresabschluß, Zinsbestätigung usw.
  • Wie hoch kann das Versicherungsdarlehen sein? Nun grundsätzlich ab € 30.000,- und bis zu € 2 Mio. ( also auch für ein Zinshaus als Kapitalanlage und Pensionsvorsorge) bei entsprechender Bonität.
  • Können bestehende Veranlagungsverträge ( z.B. von anderen Versicherungen,  Anleihen, fondsgebundene Anlagen usw.) als Besicherung und für eine spätere Tilgung  herangezogen werden?...JA! 
  • Können bestehende Finanzierungen zusammengefasst und umfinanziert werden? JA! Kein Problem.

Eine Liste der Versicherungen die Versicherungsdarlehen vergeben sowie die aktuellen Zinssätze schicke ich Ihnen gerne zu.
Senden Sie mir eine Email..  edraz@arztundgeld.at  und eine Anmerkung, ob Sie für ein Informationsgespräch einen qualifizierten Berater aus Ihrer Umgebung genannt haben wollen.
Und keine Angst!  Die Spezialisten, die ich Ihnen-auf Wunsch- nenne sind top ausgebildete Berater. Das Informationsgespräch ist für Sie kostenfrei und jede weiter Tätigkeit und Honorierung machen Sie-wenn es in Frage kommt-nach dem Gespräch aus.

Nachstehend habe ich Ihnen die Auslobung des Darlehens der Versicherungsgesellschaften zusammengestellt.

  • Absicherung gegen steigende Zinsen
    Je nach Wunsch Fixzinssätze auf 3, 5 oder sogar 10 Jahre.
  • Planbarkeit und exakte Kalkulation
    Die monatlichen Belastungen bleiben auf Jahre unverändert. Sie kennen Ihre Zahlungsverpflichtungen genau und haben einen klaren Tilgungsplan.
  • Darlehenslaufzeit nach Ihren Wünschen
    Laufzeiten bis zu 25 Jahren sind möglich.
  • Einfache Abwicklung
    Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Ihr/e FinanzierungsberaterIn kommt zu Ihnen nach Hause.
  • Klare Kostenstruktur, keine versteckten Nebenkosten
    Wegfall der staatlichen Kreditgebühr von 0,8 %. Keine laufenden Kontoführungskosten u.s.w.
  • Exakte Kalkulation durch fixe Zinsen: Die Zins-Konditionen legen wir stets nach der aktuellen Marktlage fest und garantieren sie dann je nach Wunsch auf 3 oder 5 oder 10 Jahre fix.
    So ermöglichen wir genaue Kalkulationen für zukünftige Rückzahlungsbelastungen. Und das ist meistens gerade in den ersten Jahren besonders wichtig.
  • Finanzierungen passend zum Zweck: Vor allem bauliche Maßnahmen rund ums Eigenheim (Errichtung, Zu- und Umbauten, Kauf). Als Besicherung dient ein Pfandrecht auf die Liegenschaft.
  • Umschuldung bestehender Wohnbaufinanzierungen
  • Das Darlehen gibt es schon ab einem Mindestbetrag von
    30.000 Euro
  • Das Darlehen soll (zusammen mit im Grundbuch eventuell im Rang vorgehenden Pfandrechten) 70% bis maximal 80% des Verkehrswertes der Liegenschaft nicht übersteigen.