Welche Kaufnebenkosten entstehen beim Ankauf einer Immobilie?
Egal ob Privatankauf oder für Ihre Ordination...es entstehen NEBENKOSTEN
Der Unterschied liegt nur in der steuerlichen Behandlung und Absetzbarkeit verschiedener Positionen.
KAUFNEBENKOSTEN:
Grunderwerbsteuer: Beträgt 3,5 Prozent. Diese ist auf jeden Fall zu bezahlen. Lediglich bei Vertragsabschluss unter Ehegatten oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sinkt sie auf zwei Prozent.
Eintragungsgebühr ins Grundbuch: 1,1 Prozent vom Kaufpreis. Auch an dieser Gebühr kommen Sie nicht vorbei.
Maklerhonorar: Beträgt
in der Regel drei Prozent (Richtwert) plus Mehrwertsteuer. Kaufen Sie
direkt vom Bauträger oder direkt von einem privaten Anbieter, so
entfällt das Maklerhonorar.
Honorar für den Vertragserrichter: Beträgt
meistens 2,5 Prozent plus Umsatzsteuer. Theoretisch könnten Sie sich
dieses Honorar sparen, wenn Sie auf professionelle juristische
Abwicklung des Kaufs verzichten. Dies ist aber nicht zu empfehlen.
Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch: 1,2 Prozent vom Kaufpreis. Wird nur fällig, wenn Sie Ihren Kauf mit einem Kredit abwickeln.
(Quelle: Raiffeisen-Immobilien)
Die Nebenkosten betragen in Summe zwischen 6 und 10%.
Dies
ist vor allem wichtig , wenn Sie Ihre Immobilie als Kapitalanlage
erwerben. Zu gerne vergessen die Verkäufer die Nebenkosten bei der Ertragsdarstellung zu berücksichtigen.
Ein Rechenbeispiel zur Auswirkung: 5% ERTRAG= ? nach Ankaufskosten
Ankaufspreis der Immobilie € 500.000,- Ertrag vor Steuer € 25.000,- /Jahr = 5% Ertrag v. St.
Ankaufspreis inkl. Nebenkosten: € 500.000,- + Nk. 8% = 540.000,- Ertrag € 25.000,-/ Jahr v.St.
Tatsächlicher ERTRAG vor Steuer: 4, 63%
Eine genaue Auflistung aller Kosten bei KAUF-VERKAUF aber auch bei MIETE-PACHT-BAURECHT finden Sie im Downloadbereich bitte anklicken>>.Nebenkosten IMMOBILIEN
oder scannen Sie mit Ihrem Handy
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