Eine wunderschöne ALTBAUWOHNUNG
Gerade in Wien sind Altbauwohnungen ein begehrtes Gut.Die Mieten dieser Wohnungen sind allerdings in den letzten Jahren um bis zu 30% gestiegen.
Sehr oft zu Unrecht vom Vermieter verlangt.
Auch wenn Sie bereits eine Altbauwohnung angemietet haben, so können Sie überprüfen lassen, ob die Miete dem Richtwert -mit Zu- und Abschlägen- entspricht.
Nachstehend einige Ankerpunkte die Sie kennen sollten.
Altbauwohnungen-vor 1945 errichtet, nicht größer als 130 m2 und nach dem 1. März 1994 angemietet unterliegen dem Richtwertsystem.Weitere Bestimmungen(Baubewilligung) sowie Ausnahmen ( z.B. Denkmalschutz) finden Sie im Zuge der "Überprüfung Ihres Mietzinses.
In Wien beträgt der Richtwert derzeit € 5,16 pro m2 vor Steuern und Betriebskosten. Zuschläge können für besondere Ausstattungsmerkmale und Lagen verrechnet werden.
Im 1. Bez. ist z.B. ein Aufschlag von € 5,72 pro m2 zulässig.
Beispiele für Zuschläge: Aufzug 9%, Garage 20%, Balkon 10%
Beispiele für Abschläge: Lärm oder Geruch -20%, Souterrainwohnung -30%, schlechter Zustand -30%
Bei befristeten Mietverträgen ist ein Abschlag von 25% festgeschrieben.
www.wien.gv.at bietet alle Informationen um Ihre Miete zu überprüfen.
Direktlink:
Überprüfung meines MIETZINSES in WIEN
Was ist wenn Sie zuviel Miete bezahlt haben? Besteht ein Rückforderungsrecht?
Mieter mit unbefristeten Mietverträgen haben 3 Jahre Rückforderungsrecht, solche mit befristeten Mietverhältnissen sogar 10 Jahre.
ABER: Grundsätzlich haben Sie eine Wohnung ausgewählt, in der Sie sich wohlfühlen. Wenn der Vermietet nicht eine unverschämt hohe Miete verlangt und sich nachträglich gravierende Mängel (Lärmbelästigung, Abgase des Lokals um die Ecke udgl.) herausstellen, ist es eine Frage der persönlichen Wertigkeit.
Regelungen dieser Art sollen ein Schutz sein.
Fairness muss für beide Vertragsparteinen gelten.